Betriebs-Check
Hofübergabeberatung
Arbeitgeberservice für landwirtschaftliche Unternehmen
Versorgungsanalyse
Arbeitskraftabsicherung
Service beim Erstellen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Wir helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Servicepartner, der Deutsche Vorsorgendatenbank AG, bei der rechtssicheren Erstellung folgender Verfügungen und Vollmachten: Organverfügung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Post- und Fernmeldevollmacht, Versicherungsvollmacht, Wohnungsvollmacht, Haustier- und Großtierverfügung, sowie Trauer- und Sorgerechtsverfügung
Welche Gründe sprechen für das Erstellen solcher Verfügungen und Vollmachten?
Die meisten glauben, dass in Fällen, in denen man als Folge von Unfällen, Krankheiten oder Altersleiden nicht mehr selbstbestimmt handeln kann, der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf: Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube!
Ihr Wille ist nicht rechtsverbindlich festgelegt, deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann über finanzielle Angelegenheiten, über die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen usw.! Deswegen ist es wichtig, dass Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festlegen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert.
Versorgungswerk „Pro Agrar“
Versicherungsfachmann (BWV)