Gemeinsamer Antrag: FAKT II Förderantrag bis 31.01.23

Der Förderantrag ist zwingende Voraussetzung um den gewünschten Förderumfang und die FAKT-Maßnahmen zu beantragen. Mit dem späteren FAKT-Auszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag können keine neuen Maßnahmen oder Erweiterungen mehr beantragt werden.

Da für viele Maßnahmen eine 5jährige Verpflichtung gilt sind hierfür keine Änderungen für die gesamte Förderperiode 2023-2027 mehr möglich!

Wir bieten für unsere Mitglieder die 5 jährige Maßnahme E4 „Ausbringung von Trichogramma bei Mais“ an.